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20.03. bis 21.03.
Suzuki Böhmer Bikers Day
Bad Oldesloe
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Duales System Zentek


Arai Helmet Deutschland: AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN EINZELHANDEL (PRIVATE ENDVERBRAUCHER)
§ 1 Vertragsabschluss
Vertragsabschlüsse erfolgen im Namen und für Rechnung der Arai Helmet Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herr Jörg Breitenfeld und Herr Ingmar Stroeven ebenda und ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Inhalt der Verträge, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen, gerechnet ab Abgabe des Angebots (Absendedatums), durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.
§ 3 Preise/Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preisangaben verstehen sich in EUR einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer jedoch bei Versendungen ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Transport. Diese werden gesondert berechnet. Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle früheren Preise ihre Gültigkeit. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug in bar oder durch Kreditkarte zahlbar. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.
Die Versendung von Waren führen wir zuzüglich eines von dem Kunden zu tragenden Versandkostenanteils aus.
Versandkosten:
- Ab 5,95 bei Lieferung auf Rechnung
- Ab 7,50 bei Lieferung per Nachnahme
- Kostenlos per Vorauskasse
(2) Unsere Rechnungen sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Lieferungen führen wir binnen zwei Wochen nach Ablauf der in § 2 definierten Frist aus, soweit nicht ausdrücklich längere Lieferfristen vereinbart worden sind. Bei nachträglichen schriftlichen Vertragsänderungen ist eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Die zweiwöchige Lieferfrist gilt nicht für solche Produkte, die üblicherweise nicht auf Vorrat gehalten werden oder für Sonderwünsche des Kunden bzw. von diesem in Auftrag gegebene Sonderanfertigungen. In diesen Fällen wird die Lieferfrist individuell vereinbart.
(2) Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten oder einen nachgewiesenen Verzugsschaden ersetzt verlangen, sofern wir mit der Lieferung der bestellten Ware mehr als zwei Wochen in Verzug sind oder es uns schuldhaft unmöglich ist, zu liefern. Hiervon ausgenommen sind Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Streik, plötzliche Importbeschränkungen, etc.) Ein nachgewiesener Verzugsschaden wird auf 0,5 % pro vollendeter Woche, gerechnet ab dem 1. Tag nach Ablauf der Zweiwochenfrist, insgesamt jedoch auf nicht mehr als 5 % der vereinbarten Vergütung für die Ware, die infolge nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann, begrenzt. Eine Haftung nach § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
§ 5 Gewährleistung
(1) Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel, die bei der Absendung bzw. Auslieferung der Ware an den Transporteur vorhanden sind, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen, gerechnet ab Übergabe der Kaufsache. Die selbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Als Mangel im Sinne des vorstehenden Absatzes gelten Abweichungen an dem Verkaufsgegenstand von der in der Bedienungsanleitung beschriebenen Funktionsweise, oder Abweichungen vom herkömmlichen Gebrauch des Verkaufsgegenstandes, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit des Kaufgegenstandes zum üblichen Gebrauch beeinträchtigen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind die dem natürlichen Verschleiß unterliegenden Betriebsmittel und Teile.
Eine Gewährleistungsverpflichtung besteht nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass
- der Kunde trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben, oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller/Importeur für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß Instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut wurden, deren Verwendung der Hersteller/Importeur nach der Bedienungsanleitung nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller/Importeur nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
- der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat obwohl ihm dieses zumutbar war.
(2) Eine Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ausgeschlossen, soweit der Kaufgegenstand mit gebrauchstypischen Mängeln behaftet ist. Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
(3) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen auftretenden Mangel unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug nachträglich schriftlich, mitzuteilen. Der Kunde hat anzugeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt sowie unter welchen Umständen er auftritt. Zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen ist die Vorlage des Originalkaufbelegs erforderlich. Die Möglichkeit, den Kauf fehlerhafter Ware von uns anderweitig nachzuweisen, bleibt davon unberührt.
(4) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, wahlweise den Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Nach Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung und Eintritt des Rechts auf Wandlung kann eine weitere Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung nicht mehr verlangt werden.
§ 6 Haftung
(1) Wir haften nach Maßgabe dieser Bedingungen, auch für unsere Mitarbeiter als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz,
a) nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden,
b) in allen anderen Fällen als unter a) unter Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung des von uns gelieferten Kaufgegenstandes typisch und vorhersehbar sind, und zwar
aa) für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
bb) für Personenschäden, die sich aus der Verletzung von Verhaltenspflichten ergeben, aus denen sich typischer Weise Gefahren für Leben und Gesundheit ergeben,
cc) soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des Unvermögens oder des Verzuges vorliegt.
(2) Im Übrigen haften wir vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen nicht für Sachschäden, die aus einer fahrlässig verursachten unerlaubten Handlung herrühren.
Unsere Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist oder Rechtsmängeln, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder des Austausches von Produkten im Rahmen der Gewährleistung nach § 5 eintreten können.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes vor vollständiger Bezahlung sind unzulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir die Herausgabe des Kaufgegenstandes, für den das Eigentum besteht, binnen angemessener Frist verlangen. Dies gilt nicht bei unverschuldeten Zahlungsrückständen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden solcher Zugriffe trägt der Kunde.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen.
(4) Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsvertrag, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Kunde uns bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang (Nettobetrag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) ab. Zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solang der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 8 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte
(1) Eine Aufrechnung mit unseren Forderungen durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
(2) Der Kunde kann seine Rechte aus einem mit uns geschlossenen Vertrag nur mit unserer schriftlichen Genehmigung abtreten, es sei denn die Interessen des Kunden werden durch das Abtretungsverbot unzumutbar beeinträchtigt.
(3) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus früheren oder anderen Geschäften, die nicht aus dem selben Vertragsverhältnis herrühren, ist ausgeschlossen.
§ 9 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt das Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener-UN-Übereinkommen über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 10 Datenschutz
Wir speichern und übermitteln die auftragsbezogenen persönlichen Daten des Kunden zur Bearbeitung und Abwicklung seiner Bestellung. Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten ebenfalls zu Werbe- und Informationszwecken von uns genutzt werden können, die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichten wir uns zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Kunden.

